E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Schutz durch Berufsunfähigkeitsversicherung bei verschwiegener Vorerkrankung

Wer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Vorerkrankungen verschweigt, braucht nicht mit Zahlungen der Versicherung zu rechnen.


Dies gilt selbst dann, wenn die verschwiegenen Vorerkrankungen nichts mit dem Grund für die Berufsunfähigkeit zu tun haben, wie der Bundesgerichtshof ausführte. Der Kläger konnte aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages hatte er im Fragebogen die Frage nach dem Vorliegen von "Krankheiten, Unfallfolgen oder körperlichen Schäden des Rückens oder Nackens in den letzten fünf Jahren" verneint, obwohl er in diesem Zeitraum wegen Rückenbeschwerden mehrfach einen Arzt und einen Masseur aufgesucht hatte. Als die Versicherung hiervon Kenntnis erlangte, verweigerte sie die Leistungen für die Berufsunfähigkeit.

Neben der Belanglosigkeit von Vorerkrankung als Grund der späteren Berufsunfähigkeit stützte der Bundesgerichtshof seine Entscheidung vor allem auf den Umstand, dass die Versicherung ein berechtigtes Interesse an einer wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen habe. Darüber hinaus stellten die Richter fest, dass der Umstand, dass die Versicherung ihre Informationen nur aufgrund einer zu weit gefassten und damit unwirksamen Schweigepflichtsentbindung erlangte, ebenfalls nicht gegen eine Verwertung der verschwiegenen Informationen sprechen würde.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IV ZR 140 08 vom 28.10.2009
Normen: §§ 21, 22 VVG, §§ 242, 123 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-153 drtm-bns 2024-11-01
Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Kuendigungsfristen Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Mobbing Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg