Hingegen will es das Urheberrecht einem Verlag nicht ermöglichen, auch nach Ablauf der Aktualität einer solchen Veranstaltung das online archivierte Kunstwerk weiter zu nutzen. Vielmehr will das Urheberrecht lediglich den sich verändernden Formen der Berichterstattung gerecht werden. Mit Sicherheit kann es aber nicht Sinn und Zweck des Urheberrechts sein, durch die technischen Möglichkeiten von Archivierung und Weiterverwertung urheberrechtlich geschützten Materials über die Tagesaktualität hinaus eine Aufweichung eben jenes Urheberrechtsschutzes zu gewähren. Nicht lizensiertes Bildmaterial muss somit mit Ablauf der Aktualität entfernt werden.