E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zum Versicherungsschutz pflegender Angehöriger

Stürzt ein pflegender Angehöriger beim Geld abheben vom Konto des Pflegebedürftigen steht er unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.


Die ihre Schwiegermutter pflegende Klägerin befand sich auf dem Weg von ihrem PKW zum Geldautomaten. Dabei stürzte sie und zog sich dabei diverse Verletzungen zu. Mit dem Geld hatte sie ursprünglich für ihre Schwiegermutter einkaufen wollen. Die Unfallversicherung verweigerte ein Zahlung da es sich nach ihrer Auffassung nicht um einen Arbeitsunfall handelte.

Dem widersprechend führte das Gericht aus, dass es sich bei dem Geschehen sehr wohl um einen solchen handelte. Denn der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst neben der häuslichen Pflege auch den Einkauf für Pflegebedürftige. Die Bargeldabhebung und der Weg zum Geldautomaten sind folglich ebenfalls vom Versicherungsschutz erfasst.
 
Landesozialgericht Bayern, Urteil LSG BY L 2 U 516 11 vom 27.03.2013
Normen: § 2 I Nr.17 SGB VII, § 14 IV Nr.4 SGB XI
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Abmahnung Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg