E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Die Doppelversicherung bei einem KFZ-Gespann

Sind Zugfahrzeug und Anhänger eines Gespanns bei verschieden Versicherungen versichert, trifft diese bei einem Schaden eine anteilige Haftung.


Das Gericht teilte mit, dass in solchen Fällen regelmäßig vom Vorliegen einer sogenannten Doppelversicherung auszugehen ist, bei welcher die eine Versicherung der anderen Versicherung einen hälftigen Ausgleich im Innenverhältnis zu zahlen hat. Dabei bedarf es für die Zahlungsverpflichtung der Anhängerversicherung nicht des Nachweises, dass dieser auch einen eigenen Beitrag zur Ursache des entstandenen Schadens geleistet hat. Denn in einem solchen Fall sind Anhänger und Zugfahrzeug rechtlich als eine Einheit zu betrachten.
 
Oberlandesgericht Celle, Urteil OLG CE 14 U 191 12 vom 30.04.2013
Normen: § 59 II VVG a.F.
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Kanzlei Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg