E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Amtshaftung bei überlanger Verfahrensdauer

Wenn ein Gerichtsverfahren zu lange dauert, gibt es Schadensersatz aufgrund der Amtshaftung trotzdem erst dann, wenn der Grund für die Länge des Verfahrens eine an Rechtsbeugung grenzende Vorgehensweise des Gerichts ist.

Durch das sogenannte Richterprivileg sind Amtshaftungsansprüche gegen das Gericht solange ausgeschlossen, wie dem schadensverursachenden Gericht keine an Rechtsbeugung grenzende fehlerhafte Entscheidung nachgewiesen werden kann. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gilt dies auch dann, wenn durch ein überlanges Zivilverfahren Vermögensschäden entstanden sind. Der Geschädigte kann somit nur dann Schadensersatz von der Anstellungskörperschaft, also dem zuständigen Land oder auch dem Bund, verlangen, wenn das Gericht sich rechtsbeugerisch und damit vorsätzlich über geltendes Verfahrensrecht und den Beschleunigungsgrundsatz hinweggesetzt hat. Entscheidungen, die zwar unüblich, aber zumindest noch vertretbar sind, führen dagegen nicht zu einem Schadensersatzanspruch.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-153 drtm-bns 2024-11-01
Mobbing Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Personalabbau Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Mehrarbeit Hamburg