E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Haftung für Heißluftballon

Wer mit einem Heißluftballon in zu geringer Höhe fährt, muss die hierdurch verursachten Schäden voll übernehmen.

Halten sich Heißluftballonfahrer nicht an die vorgeschriebene Mindesthöhe von 150 Metern, müssen sie die hierdurch entstehenden Schäden übernehmen. Dies gilt etwa auch für Schäden, die allein durch den Schattenwurf des in zu geringer Höhe fahrenden Ballons entstehen, entschied das Landgericht Osnabrück. Geklagt hatte ein Landwirt, dessen Hühner aufgrund eines in nur 25 bis 30 Meter Höhe über die Tiere hinweg fahrenden Ballons in Panik geraten sind und tagelang weniger Eier gelegt hatten. Die Klage wurde lediglich deshalb abgewiesen, da die verringerte Legerate erst Tage nach dem Vorfall eingetreten ist und die Richter insoweit den kausalen Zusammenhang bezweifelten. Dem Grunde nach wäre der Schaden sonst ersatzfähig gewesen.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-153 drtm-bns 2024-11-01
Mobbing Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Abmahnung Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg