Arbeitsrecht Hamburg - Aktuelles
Der Einigungsvertrag sieht vor, dass gleichwertige Abschlüsse an den Hochschulen der DDR in den alten Ländern ebenso wie die dort verliehenen Grade anerkannt werden. Allerdings ergibt sich hieraus nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kein Anspruch auf Umdiplomierung, also Umwandlung des alten Grades in eine im Westen gebräuchliche Bezeichnung.
Ein Antrag einer Diplomökonomin auf Erteilung des Hochschulgrades "Diplom-Kaufmann" wurde von den Richtern denn auch mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Umtauschmöglichkeiten die DDR-Diplome faktisch entwerten würden. Eben dies sollte durch die Bestimmungen des Einigungsvertrags aber gerade verhindert werden.