E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlungen besteht über einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen

Beschäftigte, die unverschuldet vorübergehend arbeitsunfähig werden und deren Arbeitsverhältnis nach dem 30.

06.1994 begann, erhalten bis zu einer Dauer von 6 Wochen ihr Entgelt. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über diesen Zeitraum hinaus besteht dann nicht.

Des Weiteren haben Beschäftige keinen Anspruch auf Entgeltzahlungen bei Krankheitsfall von mehr als 6 Wochen, falls das vorangegangene Arbeitsverhältnis vor dem 30.06.1994 begonnen wurde und die vorherigen Arbeitgeber keine Rechtsvorgänger des derzeitigen Arbeitgebers waren.

Bei einer Beschäftigungszeit von 2,3,5,8 oder 10 Jahren und dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses vor dem 30.06.1994, erfolgt eine Entgeltfortzahlung bei Krankheit über eine Dauer von bis zu 9, 12, 15, 18 bzw. 26 Wochen.

 
Bundesarbeitsgericht, Urteil 5 AZR 697 09 vom 08.12.2010
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-149 drtm-bns 2024-11-23
Abmahnung Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Vorruhestand Hamburg