E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Umfassendes Recht auf Einsicht in die Personalakte

Aus einem Unternehmen ausgeschiedene Arbeitnehmer haben ein Recht auf Einsicht in ihre Personalakte, ungeachtet besonderer Voraussetzungen.

Dabei ergibt sich das Einsichtsrecht aus den Nebenpflichten zum Arbeitsvertrag und ist Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, mithin ist es dem Einzelnen selbst überlassen, wann und wem er seine persönlichen Daten offenlegt und wie diese verwendet werden sollen. Insbesondere ist es unerheblich, ob die Daten wertvoll oder sensibel sind. Zudem dürfen nur richtige Daten gespeichert werden, wobei der Betroffene bei unrichtigen Daten einen Beseitigungsanspruch bzw. Korrekturanspruch hat.

Zur Personalakte gehört alles, was ein Unternehmen als Personalakte führt, insbesondere alle Urkunden und Vorgänge die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Bediensteten betreffen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 573 09 vom 10.11.2010
Normen: BGB §§ 241 II; BDSG § 27; GG Art. 1 I, 2 I
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-149 drtm-bns 2024-11-23
Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Kanzlei Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg