Die Warnfunktion des Schriftformerfordernisses soll dem Arbeitnehmer die Tragweite seiner Entscheidung vor Augen führen.
Schließt ein Arbeitnehmer einen Geschäftsführerdienstvertrag ab, so wird seine Arbeitnehmerstellung beendet, mithin gilt der Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung nicht als Arbeitnehmer.
Die Warnfunktion des Schriftformerfordernisses würde jedoch unterlaufen, würde ein mündlich geschlossener Geschäftsführerdienstvertrag ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden können.