E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Resturlaub nach langer Krankheit

Wenn ein Arbeitnehmer nach der Genesung den Resturlaub aus dem Vorjahr noch im laufenden Jahr nehmen kann, verliert er den übertragenen Urlaubsanspruch genauso wie den noch nicht genommenen neuen Jahresurlaub zum Jahresende.

Normalerweise muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden, sofern nicht ein besonderer Grund eine Übertragung auf das nächste Jahr rechtfertigt. Allerdings sind übertragene Urlaubsansprüche genauso befristet wie der im neuen Jahr neu entstandene Urlaubsanspruch. Diesen Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht einem Arbeitnehmer vorgehalten, der für mehrere Jahre durchgehend krankgeschrieben war. Nachdem er ab Mitte 2008 schließlich wieder arbeiten konnte, nahm er im restlichen Jahr nur den Jahresurlaub für 2008 und wollte später gerichtlich festgestellt haben, dass ihm aus den Vorjahren noch ein weiterer Urlaubsanspruch von 90 Tagen zusteht.

Zwar gehört zu den Gründen für eine Übertragung des Urlaubs auf ein Folgejahr auch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, sodass der Urlaubsanspruch prinzipiell nach der Genesung erst einmal noch bestanden hätte. Pech hatte der Arbeitnehmer trotzdem: Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich festgestellt, dass er den Urlaub komplett in 2008 hätte nehmen müssen, um den Urlaubsanspruch zu erhalten. Wird ein erkrankter Arbeitnehmer so früh im Kalenderjahr gesund, dass er in der verbleibenden Zeit seinen Urlaub nehmen kann, erlischt der aus früheren Zeiträumen stammende Urlaubsanspruch genauso zum Jahresende wie der Anspruch, der zu Beginn des Jahres neu entstanden ist.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Schutz vor Diskriminierung, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg