E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner des Arbeitgebers rechtfertigen fristlose Kündigung

Lässt sich ein Arbeitnehmer private Bauleistungen durch den Geschäftspartner seines Arbeitgebers bezahlen, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.


In dem vorliegenden Rechtsstreit ließ sich ein Bankangestellter von einem Geschäftspartner des Arbeitgebers den Bau einer Terasse nebst Beleuchtung bezahlen. Der Arbeitnehmer war über zwanzig Jahre bei der Bank beschäftigt und arbeitete zuletzt als Vertriebsleiter und Direktor.
Das LAG sah die Leistungen des Geschäftspartners als Schmiergelder an und erklärte die fristlose Kündigung des Arbeitgebers für wirksam.
 
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil LAG NW 6 Sa 1081 11 vom 03.02.2012
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg