E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Befristetes Arbeitsverhältnis endet trotz Mitgliedschaft im Betriebsrat

Ein befristet beschäftigter Betriebsrat ist nicht allein wegen seiner Mitgliedschaft im Betriebsrat vor dem Auslaufen seines Arbeitsvertrags geschützt.

Ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde. Mit dieser Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm ist die Klage auf Entfristung eines Arbeitnehmers abgewiesen worden. Für sein Argument, die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sei vom Arbeitgeber nur deswegen abgelehnt worden, weil er sich als Betriebsrat engagierte, hatte der Arbeitnehmer keinen hinreichenden Beleg.

Das Gericht hat aber auch klargestellt, dass sich der Arbeitgeber nicht auf die Befristung berufen kann, wenn allein die Wahl in den Betriebsrat ausschlaggebend für die unterbliebene Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist. Wäre das der Fall, dann läge eine unzulässige Benachteiligung vor und der Arbeitnehmer hätte tatsächlich Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Anwaltskanzlei Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Personalabbau Hamburg