E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Mit Zugang des Rentenbescheides kann das Arbeitsverhältnis beendet werden

Ein Arbeitsvertrag kann aufgrund des Bezuges einer Erwerbsunfähigkeitsrente beendet werden, wenn der Arbeitnehmer voll oder teilweise erwerbsgemindert wird.

Jedoch endet das Arbeitsverhältnis dann nicht, wenn der Arbeitnehmer einen Rentenbescheid erhält, der lediglich befristet ist. In einem solchen Fall ist dann davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis lediglich ruht.

Ein Fall der echten Rückwirkung ist gegeben, wenn ein in der Vergangenheit angefangener und abgeschlossener Sachverhalt nachträglich aufgegriffen wird und neu geregelt wird. Die echte Rückwirkung ist in der Regel unzulässig und nur in strengen Ausnahmefällen gestattet.
Hingegen liegt ein Fall der unechten Rückwirkung vor, wenn ein in der Vergangenheit angefangener Sachverhalt, der bis in die Gegenwart fortwirkt, d. h. also noch nicht abgeschlossen ist, aufgegriffen wird und nachträglich neu geregelt wird. Die unechte Rückwirkung ist in der Regel zulässig und lediglich abzulehnen, wenn bereits ein besonderes Vertrauen in den Fortbestand der alten Rechtslage gebildet wurde, sodass es schlichtweg unbillig wäre, nun andere Regelungen zu treffen. Eine bloße Erwartungshaltung stellt jedoch keine unabänderliche Position dar.
 
Landesarbeitsgericht München, Urteil LAG BY 11 Sa 90 16 vom 21.09.2016
Normen: TVöD-S § 33
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Anwalt Abfindung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg