E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Schauspielverträge können befristet werden

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind.


Ein Schauspielervertrag kann keine Zweckbefristung enthalten, sondern eine kalendermäßige Befristung, sodass der Vertrag nicht auf Dauer angelegt ist, sondern nur für die Produktion einer dort bestimmten Folge. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist nicht näher bestimmt, welche Eigenarten der Arbeitsleistung die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigen können. Schauspielverträge können teilweise dem Schutz der Kunstfreiheit unterfallen und daher ihre Verträge aufgrund des Drehbuchs und der Besetzung der Rollen befristen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 7 AZR 440 16 vom 30.08.2017
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-149 drtm-bns 2024-11-23
Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg