E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Geld für nicht genommenen Urlaub nur bei nicht mehr bestehendem Arbeitsverhältnis

Der Anspruch auf Abgeltung eines Ersatzurlaubs richtet sich nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes und entsteht mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet, kann der Ersatzurlaub nur durch Freistellung von der Arbeit gewährt werden. Ein Geldanspruch entsteht in einem laufenden Arbeitsverhältnis nicht.

Hat der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat. Ein Schadensersatz in Geld wegen des verfallenen Urlaubs vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wäre faktisch eine nicht zulässige Abgeltung von Urlaub während des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Mit der Naturalrestitution ist der Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 572 16 vom 16.05.2017
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-04 wid-149 drtm-bns 2024-12-04
Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Mobbing Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg