E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Keine vergleichbare Ausbildung bei geringerem Stundenumfang

Ein Betreuer kann eine höhere Vergütung verlangen, wenn der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, verfügt und diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.


Für eine höhere Betreuervergütung aufgrund einer qualifizierten Ausbildung kann die Vergleichbarkeit einer Ausbildung bei einer Fachakademie mit einer Hochschulausbildung bereits am geringen zeitlichen Umfang scheitern.

In dem entschiedenen Fall, ging es um eine Ausbildung zu einen Rechtsfachwirt. Die Ausbildung wurde mit einem zeitlichen Aufwand von 640 Stunden zu 860 Stunden absolviert. Dies erachtete der BGH als zu gering.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 230 20 vom 04.11.2020
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Kuendigungsfristen Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Personalabbau Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Abmahnung Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg