E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Fristlose Kündigung bei Erschleichen eines Anwohnerparkausweises

Eine Verdachtskündigung wegen Erschleichens rechtswidriger Vorteile kann auch gerechtfertigt sein, wenn innerhalb kurzer Zeit mehrere ähnliche Unregelmäßigkeiten auftreten, die verstärkt den Verdacht einer Pflichtverletzung, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann erhärten.


Der Verdacht einer solchen schwerwiegenden Pflichtverletzung kann zum Verlust der vertragsnotwendigen Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers und damit zu einem Eignungsmangel führen, der es einem Arbeitgeber unzumutbar machen kann, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.

In dem entschiedenen Fall, ging es um einen Ordnungsamtmitarbeiter dem vorgeworfen wurde, sich rechtswidrig einen Anwohnerparkausweis erschlichen zu haben.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG BB 7 Sa 557 19 vom 30.11.-0001
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Abmahnung Hamburg, Vorruhestand Hamburg