In dem entschiedene Fall war die Klägerin bei der Beklagten, einem Unternehmen des Einzelhandels, für dessen Auslieferungslager als Kommissioniererin überlassen. Für ihre Tätigkeit erhielt die Klägerin einen Stundenlohn von 9,23 Euro brutto. Mit ihrer Klage beanspruchte die Klägerin unter dem Gesichtspunkt des Equal Pay eine höhere Bezahlung von 13,64 Euro und vergleichbare Stammarbeitnehmerrechte bei der Entleiherin.